Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu den Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.
1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma Andreas Blum Garten- und Forstgeräte (im weiteren Verkäufer genannt) liegen ausschließlich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss bzw. mit Bestellung oder dem Gebot auf unsere Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Eine vom Käufer abgegebene Bestellung oder ein abgegebenes Gebot ist bindend. Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Aufträge werden für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets schriftlicher Bestätigung. Vorstehende Regelungen gelten nicht für mündliche Erklärungen der Geschäftsleitung. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Im Weigerungsfall behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung berücksichtigt werden. Bestellungen werden vom Verkäufer durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware angenommen. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen mit einem Wert über 5.000.- EURO, vom Käufer zunächst schriftlich bestätigen zu lassen.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Sämtliche Kaufpreise und Entgelte für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die jeweils aus Anzeigen oder Preislisten oder auf sonstigem Wege mitgeteilten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Käufer entsprechend der gültigen Preisliste zusätzlich berechnet. Auf einem individuellen Angebot werden die jeweils anfallenden Kosten gesondert ausgewiesen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 5,00 Euro berechnet. Dem Käufer bleibt es überlassen, den Nachweis eines geringeren Verzugsschadens zu führen. Die Aufrechnung mit Gewährleistungsansprüchen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Scheckprotest und Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse, kann der Verkäufer die sofortige Zahlung sämtlicher Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Fälligkeit verlangen. Eine Belieferung ist in diesem Fall nur gegen Barzahlung möglich. Im Verzugsfalle ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen; der Käufer verzichtet auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu und gestattet den Zugang zu seiner Wohnung/Lager/Büro Betrieb zur Abholung. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
4. Lieferfrist und Verzug
Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragsplichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
5. Gefahrenübergang, Versand, Lieferung, Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Eine Versendung der Waren an einen anderen Ort, als den Erfüllungsort, erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma werden vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegt. Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB), sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.
6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an den Verkäufer. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40.- Euro die Transportkosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Eine Prüfung ist gleichzusetzen mit den Möglichkeiten wie sie im Fachhandel gegeben sind, ansonsten können Wertminderungen vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig behandelt und der Einbau der Komponenten durch qualifiziertes technisches Personal durchgeführt wird. Bei extra nach Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Verkäufer nimmt bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der unbeschädigten und sauberen Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurück. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Beim Versand ist darauf zu achten, dass auch die Umverpackung des Artikels ausreichend geschützt ist. Unfreie Rücklieferungen werden NICHT angenommen! Die Portokosten werden zusammen mit dem Preis zurückerstattet, soweit diese nach obigen Bestimmungen nicht vom Käufer zu tragen sind. Sollte die Ware starke Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns vor, die Ware an den Käufer zurück zusenden oder eine anteilige Gutschrift zu erteilen.
7. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr von 25% des Rechnungsbetrages. Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 25% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten, die auf Kundenwunsch ausgeführter Sonderleistungen entstanden sind, werden dem Käufer zudem in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Wird ein Gerät als defekt gerügt, und stellt sich nach Prüfung heraus, dass die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von 50.- Euro als akzeptiert, die der Einsender des Gerätes vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von 10.- Euro pro angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum des Verkäufers über.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks – ist der Verkäufer berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, bei Nichteinlösung eines Schecks auf Anforderung seitens des Verkäufers die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten. Er hat ferner Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen wollen, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Gleichwohl ist der Käufer zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers die Abtretung Drittkäufern bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Verkäufer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen ohne weiteres das Eigentum an der gelieferten Ware sowie die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
9. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten, bei gewerblicher Nutzung von 12 Monaten ab Lieferung, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum, bei gewerblicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie falsche oder fehlende Programm-Software und/oder falsche Verarbeitungsdaten verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Verkäufer autorisiert wurden. Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängel- sowie Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Als Nacherfüllung sind nur Nachbesserungen oder Reparaturen zu werten bei denen der Verkäufer mehr als 7 Werktage Zeit hatte. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum (im Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit) beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl des Verkäufers. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- /Garantiefristen in Kraft.
10. Haftungsausschluss
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten (Kardinalplichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten und für deren Wiederherstellung. Im Übrigen ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Für inhaltliche Fehler, insbesondere bei Produktbeschreibungen, technischen Daten und Preisen, wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtümer sind vorbehalten. Die Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch zugunsten aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Name und E-Mail-Adresse des Käufers dürfen für eigene Werbezwecke genutzt werden.
12. Ergänzende Bestimmungen
Bei allen Lieferungen gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmungen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.
13. Abschließende Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Firma in 78315 Radolfzell. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte sich eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.
Stand: 11/2016